Schon der bloße Verdacht einer Infektion mit SARS-CoV-2 ist meldepflichtig. Selbstverständlich trifft diese Meldepflicht auch bei einer Erkrankung und dem Tod durch und mit COVID-19. Der direkte Nachweis eines Erregers erfolgt unter anderem mittels eines PCR-Tests. Durch die Meldepflicht ist es dem Gesundheitsamt möglich, alle erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuleiten. Alle übermittelten Daten werden durch das Gesundheitsamt validiert und den zuständigen Landesbehörden übersendet, welche diese wiederum an das Robert-Koch-Institut weiterleiten.
Dieses Portal dient nur zu Informationszwecken. Es ist beabsichtigt, Anleitungen zu Best Practices bei der Pflege und Behandlung von mit COVID-19 infizierten Patienten zu geben. Die Einhaltung der auf diesem Portal enthaltenen Empfehlungen gewährleistet keine erfolgreiche Behandlung. Darüber hinaus sollten die auf diesem Portal enthaltenen Empfehlungen nicht als Festlegung eines Pflegestandards interpretiert werden, alle angemessenen Pflegemethoden einschließen oder andere Pflegemethoden ausschließen.